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REPARATUR oder AUSTAUSCH ?!

Heutzutage sind die meisten Glasschäden durch Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt, ohne dass sich dies auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt auswirkt. Das bedeutet: Sie werden bei einem Glasbruch NICHT höhergestuft!

Natürlich müssen Sie für Ihren entstandenen Glasschaden nicht in Vorkasse treten –

Wir benötigen lediglich eine Schadensschilderung von Ihnen, die wir dann direkt an Ihre Versicherung weiterleiten.

Das dazu vorgesehene Formular / die Schadensmeldung liegt bei uns für Sie bereit. Gerne füllen wir es mit Ihnen zusammen aus.

Somit entfallen für Sie zeitraubende Formalitäten.


SPAREN SIE 150 € SELBSTBETEILIGUNG
  

  • Autoglasreparatur + Austausch
  • Scheibentönung
  • Mobiler Service kostenlos
  • Hol- und Bringservice
  • Keine langen Wartezeiten
  • Scheibenlager
  • Firmentarife / Mitarbeiterrabatte
  • Sonderangebote
  • sparen Sie sich Ihre Selbstbeteiligung
  • Reparatur von Leasingfahrzeugen
  • Ersatzfahrzeuge kostenlos


Bei kleineren Macken: Reparatur statt Austausch. Das spart Geld.

Kleine Steinschlagschäden lassen sich jetzt schnell und unbürokratisch beseitigen, sofern der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt.

Die Schadensstelle wird sorgfältig gereinigt und Feuchtigkeit mit Unterdruck entfernt. Danach wird flüssiges Füllharz in die Schadensstelle gepresst und unter UV-Licht ausgehärtet. Fertig. Der Schaden ist nicht mehr sichtbar. Die Scheibe bleibt voll funktionsfähig und bietet wieder volle Sicherheit. Die Kosten für die Reparatur werden von den Versicherungen bei Teilkasko ohne Abzug der Selbstbeteiligung übernommen.

Im Klartext: Selbst bei einer Selbstbeteiligung von 300 € übernimmt Ihre Versicherung die komplette Steinschlagreparatur.

 

Scheibenmeister.com Ihr Autoglaser  | info@scheibenmeister.com