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REPARATUR oder AUSTAUSCH ?!
Heutzutage sind die meisten Glasschäden durch Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt, ohne dass sich dies auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt auswirkt. Das bedeutet: Sie werden bei einem Glasbruch NICHT höhergestuft!
Natürlich müssen Sie für Ihren entstandenen Glasschaden nicht in Vorkasse treten –
Wir benötigen lediglich eine Schadensschilderung von Ihnen, die wir dann direkt an Ihre Versicherung weiterleiten.
Das dazu vorgesehene Formular / die Schadensmeldung liegt bei uns für Sie bereit. Gerne füllen wir es mit Ihnen zusammen aus.
Somit entfallen für Sie zeitraubende Formalitäten.